Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2020/21

11 12 2019

Zum Beschluss über die Aufstellung eines tragfähigen Haushaltes für
Sachsen-Anhalt (Lt-Drs 7/5144)

Die Kulturkonferenz Sachsen-Anhalt e.V. begrüßt den Beschluss des Landtags, im Falle eines noch nicht beschlossenen Doppelhaushalt 2020/21 alle Zuwendungen zu leisten, die in 2019 bereits gefördert und im Haushaltsplanentwurf 2020/21 mit gleichem Inhalt eingestellt worden sind. Gleichzeitig unterstützt die Kulturkonferenz den Landtagsbeschluss, auch Zuwendungen im sozialen, kulturellen oder im Bereich der Gleichstellungspolitik wie bspw. Projektförderungen an etablierte Träger im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung durch vorzeitige Maßnahmenbeginne u.a. zu ermöglichen.
Hiermit verbindet die Kulturkonferenz insbesondere die Hoffnung, dass dazu auch kulturelle Projekte kleinerer Träger, einzelner Künstler*innen, Schriftsteller*innen u.a. zählen, für die im Vorjahr noch keine Mittel eingestellt worden sind und die nicht zu den etablierten Trägern gehören. Gerade für sie ist ein rechtzeitig zum Jahresbeginn erteilter vorzeitiger Maßnahmenbeginn existentiell notwendig, um künstlerische Partner, Spielstätten, Aufführungsorte oder Publikum zu bewahren und die eigene berufliche Existenz zu sichern. So sind es oftmals gerade die kleineren innovativen Projekte, in denen sich Kreativität neu entfalten kann und aus denen zukünftig kulturell Etabliertes entsteht.


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