Fortbildung zur neuen Datenschutz-Grundverordnung

12 01 2018

Datenschutz in der Kulturarbeit, im gemeinnützigen Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die ab Mai 2018 gelten wird

Die Fortbildungsveranstaltung findet am Freitag, den 16. März 2018 – 14 bis 17 Uhr – statt.

Ort: Forum Gestaltung, Brandenburger Str. 9 – 39104 Magdeburg

Anmeldung an fortbildung@lkj-sachsen-anhalt.de – die Teilnahme ist kostenlos (Anmeldung erforderlich).

Was ist geplant?

  • Vortrag zu den Grundsätzen/Neuerungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) durch einen Mitarbeiter des Landesbeauftragten,
  • Praxisbeispiele / Erörterung / Fragen / Antworten

Zur Vorbereitung und zur Annäherung an das Thema drei Links

https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/internationales/datenschutz-grundverordnung/

10-Punkte-Papier

https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/Internationales/Datenschutz-Grundverordnung/10-Punkte_Papier_PM_Datenschutz_bleibt_Chefsache.pdf

Fragenkatalog

https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/Internationales/Datenschutz-Grundverordnung/KMU_Vorbereitung_auf_die_DS-GVO.pdf

Bußgelder

Drastische Änderungen enthält die DS-GVO bei der Höhe der Bußgelder. Im Extremfall können bis zu 40 Mio. Euro anfallen. Damit soll eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Natürlich werden bei Vereinen im Fall von Verstößen keine so dramatischen Beträge fällig, vier- bis fünfstellige Bußgelder sind aber denkbar.

Nach Artikel 82 der DS-GVO haben Personen, die wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung einen immateriellen Schaden erleiden, einen Schadensersatzanspruch. Ein solcher immaterieller Schaden kann beispielsweise in einer Rufschädigung bestehen. (Quelle: www.vereinsknowhow.de)



Protest des Landesmusikrates gegen Kulturabbau

2 01 2018

Quo vadis, Musikland Sachsen-Anhalt?

Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. protestiert gegen strukturellen Abbau am Institut Musikpädagogik/Künstlerische Praxis an der Universität Halle

Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. protestiert gegen die Entscheidung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Abteilung Musikpädagogik/Künstlerische Praxis einem Aderlass zu unterziehen. Die ohnehin nur marginal vorhandene Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für die Musikschulen wird in dessen Folge praktisch zum Erliegen kommen, die für Lehrerinnen und Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen strukturell schwer geschädigt sein.

Sachsen-Anhalt hat sich 1992 der Wiedergründung der Musikhochschule Halle versagt und an ihrer Stelle eine universitäre Ausbildung von Musikpädagogen eingerichtet. Vor dem Hintergrund des akuten Fachlehrermangels in allen schulischen Bereichen, bereits seit Jahren akut an allgemeinbildenden und in Kürze auch an Musikschulen eintretend, ist es sowohl verheerend, die Axt an deren Ausbildung zu legen als auch unverantwortlich seitens der zuständigen Ministerien, dem unter Verweis auf die Hoheit der Universität tatenlos zuzusehen.

Gerhard Miesterfeldt, Präsident des Landesmusikrates, dazu: „Der Landesmusikrat Sachsen-Anhalt erwartet, dass sich angesichts der auch im Koalitionsvertrag niedergelegten Bildungs- und Kulturziele für das Land die zuständigen Minister und der Rektor der Universität ihrer Verantwortung um die Bildung von Kindern und Jugendlichen, den zukünftigen Studentinnen und Studenten, bewusst werden und tragfähige Lösungen suchen, die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in und für Sachsen-Anhalt umfänglich und dauerhaft zu sichern.“

Weitere Auskünfte

Gerhard Miesterfeldt, Präsident des Landesmusikrats Sachsen-Anhalt

Tel./Mobil: +49 (0) 160 97306655

E-Mail: gerhard-miesterfeldt@web.de