Fünf Thesen zur kulturellen Integration Geflüchteter
16 10 2015Positionspapier der Kulturkonferenz Sachsen-Anhalt e. V.
Fünf Thesen zur kulturellen Integration nach Deutschland geflüchteter Menschen
1. Angesichts vieler Menschen, die aus Angst um Leib und Leben nach Deutschland fliehen und hier eine neue Heimat suchen, steht unsere Gesellschaft gegenwärtig vor großen Herausforderungen. Um nicht verantwortlich zu sein für die Ursachen einer künftigen Parallelgesellschaft mit all den von ihr ausgelösten sozialen Spannungen, sind tragfähige Integrationskonzepte jetzt so notwendig wie nie zuvor. Kultur und kulturelle Bildung nehmen dabei eine zentrale Schlüsselfunktion ein, da sie von großer integrativer Kraft sind.
2. Geflüchteten Menschen sollte es deshalb möglich sein, neben Sprachunterricht unmittelbar an der kulturellen Infrastruktur teilhaben und ihre kulturellen Bedürfnisse entfalten zu können. Dies muss ohne Wartezeiten, unbürokratisch und für die Teilnehmenden kostenfrei erfolgen. Entsprechende beim Land Sachsen-Anhalt eingereichte Projektideen einzelner Kultursparten sollten darum kurzfristig bewilligt werden. Dabei ist zu beachten, dass kulturelle Einrichtungen, die mit Landesmitteln gefördert werden, schon längst am Limit ihrer Leistungsgrenze arbeiten. Deshalb kann die kulturelle Integrationsarbeit als zusätzliche Aufgabe nur dann erfolgreich sein, wenn hierfür auch zusätzliche Landesmittel zur Verfügung stehen.
3. Darüber hinaus ist es ebenfalls notwendig, die kulturelle Infrastruktur mit zusätzlichen Landesmitteln selbst zu stärken und ihre jeweiligen Einrichtungen in Form von Festanstellungen dauerhaft zu stabilisieren. Soll kulturelle Integrationsarbeit nachhaltig gelingen, sind hauptamtliche Fachkräfte – etwa mit kultureller, sprachlicher oder psychologischer Qualifikation – unerlässlich. Dies gilt vor allem für das bürgerschaftliche Engagement, das ohne die Unterstützung durch qualifiziertes Fachpersonal den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen alleine nicht gewachsen ist. Ehrenamt braucht Hauptamt.
4. Um das Bewusstsein für außerschulische kulturelle Bildungsangebote zu schaffen, müssen Kooperationen zwischen Kultureinrichtungen und Kindertagesstätten sowie allgemein bildenden Schulen und sozialen Trägern ausgebaut werden. Dadurch werden Zugangschancen für kulturelle Bildungsteilhabe eröffnet. Für junge Erwachsene sollten Freiwilligendienste und Praktika verknüpft mit kulturellen und sportlichen Angeboten unbürokratisch ermöglicht werden.
5. Kulturelle Integration ist keine Einbahnstraße, sondern ein wechselseitiger transkultureller Bereicherungsprozess. Erfolgreiche Integration bedeutet damit immer auch die Entwicklung neuer kultureller Ausdrucksformen. In diesem Sinne unterstützt die Kulturkonferenz nachdrücklich eine Stellungnahme der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, in der es heißt: „Beheimatete und Geflüchtete können individuelle und kulturelle Prägungen, persönliche Fähigkeiten, Talente und Stärken beitragen und gemeinsam hybride Kulturformen erschaffen. Dieser Prozess ermöglicht Orientierung, unterstützt Identitätsbildung und soziales Bewusstsein, unabhängig davon, ob man in Deutschland geboren, zugewandert oder hierhin geflohen ist.“1
1 „Recht auf Bildung und kulturelle Teilhabe geflüchteter Kinder und Jugendlicher umsetzen“ = Stellungnahme der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), 07.10.2015, S. 2.
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