haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!Selbstverständlich weiß ich Ihr Engagement für eine zügige Bewilligung der Fördermittel sehr zu schätzen und möchte mich auch hierfür bedanken! Gleichwohl stößt es bei unseren Mitgliedern und auch bei mir selbst auf Unverständnis, warum die Zuwendungsbescheide (und damit bei Projekten die faktische Zahlungsfähigkeit von Gehältern, Honoraren etc.) trotz längst beschlossenen Doppelhaushalts erst dann bewilligt werden, wenn schon 1/3 des Jahres verstrichen ist. Hier wäre es gerade auch für künftige Anträge und im Sinne der von der Landesregierung ausdrücklich intendierten Transparenz (vgl. etwa. Landeskulturkonzept S. 55) sehr aufschlussreich, welche „geltenden Haushaltsbestimmungen“ und „haushaltstechnische Voraussetzungen“ im Konkreten zu dieser Zeitverzögerung beitragen.Insgesamt ist aus unserer Sicht festzustellen, dass auch im Rückblick der vergangenen Jahre viele Zuwendungsbescheide trotz des Wissens um die damit verbundenen Probleme immer sehr spät bewilligt worden sind, was dauerhaft zu einem Vertrauensverlust in das Land als Partner für kulturelle Vorhaben führen kann.Nach den Vorstellungen der Kulturkonferenz sollte es deshalb zukünftig darum gehen, die gesamte Förderpraxis zu modernisieren und das Zuwendungsverfahren grundsätzlich zu vereinfachen. In unserer Stellungnahme vom 30. Oktober 2013 zum ersten Entwurf des Landeskulturkonzepts haben wir hierzu bereits vorgeschlagen,
– die Verlässlichkeit hinsichtlich Planung und Durchführung durch eine zeitnahe Förderzusage zu gewährleisten,
– die Logik und Instrumente der Projektförderung zu optimieren,
– den Förderungszeitraum nicht am Kalenderjahr sondern am Projektzeitraum auszurichten,
– auch jahresübergreifende Projekte durchführen zu können,
– das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen,
– eine adäquate Anerkennung von Eigenleistungen analog zur Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AlGO) herbeiführen zu können.Es wäre großartig, wenn es gelänge, diese (und andere) Profilierungsmaßnahmen in einem gemeinsamen Vorgehen von Landesregierung und Kulturkonferenz zu realisieren.Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen,
Kulturkonferenz Sachsen-Anhalt e.V.
Dr. Christian Reineke
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Am 30.04.2015 um 08:41 antwortete vom Kultusministerium Dr. Thomas Hertel:
Lieber Herr Dr. Reinecke,
Sie hatten sich am 22. April 2015 an den Kultusminister gewandt und die Pressemitteilung zur Förderpraxis übermittelt.
Inzwischen gab es ja zu dieser Problematik auch am 24. April 2015 eine Befassung im Landtag. Minister Dorgerloh hat die Abteilung Kultur gebeten, Ihnen hierzu nochmal eine Antwort zukommen zu lassen.
Natürlich hat die zügige Bewilligung von Fördermitteln für kulturelle Projekte im Kultusministerium und speziell in der Abteilung Kultur (ebenso wie für das Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde) eine sehr hohe Priorität. Allerdings müssen aufgrund der geltenden Haushaltsbestimmungen zunächst mehrere Prüfungen erfolgen und haushaltstechnische Voraussetzungen geschaffen werden. Parallel wurden bereits für insgesamt 213 Projekte Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gewährt, um die Durchführung der Vorhaben zu ermöglichen. Die von Ihnen artikulierten Sorgen sind zwar verständlich, die prognostizierten negativen Folgen können jedoch m.E. vermieden werden.
Unser Minister hat sich persönlich dafür eingesetzt, dass Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und entsprechende Maßnahmen veranlasst. Wir gehen davon aus, dass für die institutionell geförderten Einrichtungen im Kulturbereich keine schwerwiegenden Beeinträchtigungen bestehen, da sie monatliche Abschläge erhalten, die ihnen eine kontinuierliche Arbeit ermöglichen.
Schließlich kann ich Ihnen mitteilen, dass seit 23. April 2015 dem Landesverwaltungsamt die erforderlichen Kassenanschläge und Erlasse vorliegen, um die Zuwendungen für Kulturprojekte nun zeitnah zu bewilligen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hertel
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt